Whistleblower-Richtlinie

Whistleblower-Richtlinie der ROCKWOOL Gruppe

Die Whistleblower-Richtlinie zeigt Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden, wie sie Fehlverhalten oder Handlungen melden können, die gegen das Gesetz und/oder den ROCKWOOL Verhaltenskodex verstoßen.

Melden Sie einen Vorfall

Sie können Ihre Meldung auf der lokalen ROCKWOOL Internetseite machen. Ihren Bericht können Sie in Ihrer Muttersprache hochladen.

Wenn Sie einen Bericht hochladen möchten, klicken Sie auf diesen Link und folgen den Anweisungen.

Klicken Sie hier, um einen Vorfall zu melden

Sie können Ihren Bericht auch einreichen, indem Sie ihn per Post an folgende Adresse senden:

ROCKWOOL A/S

Hovedgaden 584, Eingang C

2640 Hedehusene, Dänemark

Z. Hd.: Group Integrity Officer

Um die Anonymität des Whistleblowers zu schützen, ist die Kommunikation zum und vom Whistleblower-Portal verschlüsselt. IP-Adressen werden nicht protokolliert.  

Über die Whistleblower-Richtlinie

Die Whistleblower-Richtlinie wurde vom Vorstand der ROCKWOOL A/S verabschiedet und gilt für die gesamte ROCKWOOL Gruppe. Die Whistleblower-Richtlinie und das Meldeportal gelten für alle Unternehmen der ROCKWOOL Gruppe weltweit und berücksichtigen die geltenden Gesetze jedes Landes.

Whistleblower-Fälle werden elektronisch bearbeitet und sensible Informationen verschlüsselt gespeichert. Das System ermöglicht einen anonymen Dialog mit dem Whistleblower. Der Integritätsbeauftragte der ROCKWOOL Gruppe kann dem Whistleblower hier Fragen zur Klärung oder weiteren Dokumentation des Sachverhalts stellen. Um die Anonymität des Whistleblowers zu gewährleisten, basiert dieser Dialog ausschließlich auf der Bereitschaft des Whistleblowers, sich freiwillig am Portal anzumelden.   

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